ABSTRICHE.
ZUM NACHWEIS VON ERREGERN.

Unter einem Abstrich versteht man die Entnahme von oberflächlichem Körpermaterial (z.B. Haut- oder Schleimhautzellen, Wundsekrete). Dabei werden mit einem Wattestäbchen oder einem Holzspatel durch Abstreichen bzw. Abtupfen und unter leichtem Druck von Haut- oder Schleimhautoberflächen Zellen abgenommen bzw. entnommen.

Abstriche können an vielen verschiedenen Körperstellen vorgenommen werden, z.B. im Mund, in der Harnröhre, in der Vagina, in den Atemwegen, am Muttermund (Portio) oder am After.

Warum ist ein Abstrich notwendig?

Es wird unterschieden zwischen mikrobiologischen (Nachweis von Keimen), zytologischen (Suche nach Krebszellen oder Vorstufen, Entzündungen) und DNA-Abstrichen (Viren).

  • Anlass eines Abstrichs ist die Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel als PAP-Abstrich beim Frauenarzt,
  • die Diagnosestellung zum Beispiel beim HNO-Facharzt als Nasenabstrich zur Diagnosestellung bei Grippe oder
  • zur Kontrolle des Behandlungserfolges zum Beispiel bei fehlendem Ansprechen auf eine Therapie bei Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen sowie als
  • Abstrich des Genitalbereichs zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten (STDs).

Ein Abstrich hat keine Risiken oder Nebenwirkungen.

Beispiele für den Ablauf eines mikrobiologischen Abstrichs

Harnröhrenabstrich:
Bei einem Harnröhrenabstrich gilt es Zellmaterial aus der Harnröhre zu entnehmen. Dazu wird bei Frauen als auch Männern ein steriler Wattetupfer wenige Zentimeter weit in die Harnröhre eingeführt. Nach einer vorsichtigen Drehung wird der Tupfer wieder entnommen. Mittels der so gewonnen Zellen können eine Schleimhautentzündung der Harnröhre (Urethritis) oder eine Entzündung der Vorsteherdrüse (Prostatitis) diagnostiziert werden.

Rachenabstrich:
Ein Rachenabstrich dient der Keimidentifizierung zum Beispiel bei Scharlach oder Diphterie. Dabei wird mit einem Mundspatel die Zunge niedergedrückt und mit einem Wattetupfer Untersuchungsmaterial aus dem entzündeten Bereich im Rachen entnommen.

Terminvereinbarung:
Mo-Do 7.00 – 17.00 Uhr und
Fr 7.00 – 16.00 Uhr
unter T: +43 1 587 53 87

Text bitte ergänzen:
Für eine vergleichbare Auswertung des Spermiogramms ist eine sexuelle Karenz (kein Samenerguss) für mindestens 3 Tage notwendig.